Für Arbeitsuchende aus allen Berufsbereichen und für Beschäftigte.
Eintritt nach Informationsgespräch und anschließender individueller terminlicher Vereinbarung. Mindestens 10, max. 60 Beratungseinheiten (45 Min. Beratung und 15 Min. Dokumentation) innerhalb eines Jahres.
Der Einstieg ist permanent möglich.
- Suche nach passenden Qualifizierungs- und Vermittlungsangeboten und ggf. Vermittlung in diese
- Beratung, Coaching und Begleitung:
- bei der Erarbeitung von realistischen Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven
- bei der Stabilisierung während der Beschäftigung
- während der Aus- und Weiterbildung - Anlassbezogene Bewerbungsunterstützung
- Unterstützung, damit der Arbeitsalltag erfolgreich gelingt
- Empfehlung zu weiteren, unterstützenden Maßnahmen:
- Spannungssituationen
- Konfliktsituationen
- Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit
AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird Arbeitssuchenden durch Jobcenter und Arbeitsagenturen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bescheinigt.
Im Gutschein selbst werden das Maßnahmeziel und der Maßnahmeinhalt festgelegt und eine entsprechende Förderzusage erteilt.
Die Inhaberin bzw. Inhaber eines solchen Gutscheines kann sich selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger auswählen und den Gutschein dort einlösen.