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Stabilisierungscoaching "Der Neue Job"

Der neue Job

Stabilisierungscoaching nach § 45 SGB III

Sie befinden sich neu im Job und fühlen sich noch nicht ganz sicher angekommen? Dieses Coaching hilft Ihnen dabei, Ihren aktuellen Job für die Zukunft zu sichern.

Der Einstieg in die Arbeitswelt erfordert von neuen Kollegen ein besonderes Maß an Einfühlung und Kommunikation. Sie sehen sich nicht nur mit den fachlichen Anforderungen konfrontiert, sondern auch mit den Erwartungen Ihrer Vorgesetzten und Kolleg*innen.

In dieser Phase erhalten Sie für die Dauer von bis zu 6 Monaten ein Coaching in Form von regelmäßig vereinbarten Beratungs- und Feedbackgesprächen.

Download Infoflyer

Das Angebot richtet sich an Teilnehmende in einem neuen Arbeitsverhältnis, die Unterstützung brauchen, um den nachhaltigen Verbleib im Job zu sichern (lange Zeit der Arbeitslosigkeit, häufige Jobwechsel).

Das zentrale Ziel von "Der neue Job" ist, die Teilnehmenden auf eine neue Arbeitsstelle vorzubereiten und/oder in den ersten Monaten am neuen Arbeitsplatz zu stabilisieren.

Wir unterstützen Sie in den ersten 6 Monaten nach Jobantritt in Form von regelmäßig vereinbarten Beratungs- und Feedbackgesprächen.

Mögliche Inhalte:

  • Umgang mit Erwartungen von Chef und Kolleg*innen
  • Auftreten & Dresscode
  • Lernfähigkeit & Einstellung
  • Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit etc.
  • Kommunikation & Umgangsformen
  • Fragen und Sorgen rund um die Alltagsorganisation
  • Konfliktintervention
  • Motivation
  • Arbeitsvertragliche Pflichten
  • Abbau eingefahrener Verhaltensweisen
  • Unterstützung beim Umgang mit fachlichen Problemen

DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Trier
Hawstraße 2a • 54290 Trier
Telefon: 0651 91867-10
Fax: 0651 91867-14

DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Wittlich
Friedrichstraße 22 • 54516 Wittlich
Telefon 0651 91867-10

E-Mail: info.Trier[at]daa.de

 

Internet: www.daa-trier.de

Facebook: www.facebook.com/daa.rheinmosel

AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird durch Jobcenter und Arbeitsagenturen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bescheinigt.

Im Gutschein selbst werden das Maßnahmeziel und der Maßnahmeinhalt festgelegt und eine entsprechende Förderzusage erteilt.

Die Inhaberin bzw. Inhaber eines solchen Gutscheines kann sich selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger auswählen und den Gutschein dort einlösen.