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SOLO Individuelles Einzelcoaching

SOLO - Individuelles Einzelcoaching für Arbeitsuchende

  • Beratung

  • Information

  • Unterstützung

nach § 45 SGB III

Wer arbeitslos ist oder wird, der wird mit einer Fülle von neuen Situationen und Formalitäten konfrontiert.

Wir kennen viele dieser Probleme und unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung individueller Problemlösungen und Strategien.

Ihr persönlicher Coach unterstützt Sie individuell dabei, Lösungen zu erarbeiten und Ideen zu entwickeln.

Ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Beginn des Einzelcoachings ist unbedingt erforderlich.

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Für Arbeitsuchende aus allen Berufsbereichen.

Die Gesprächsinhalte richten sich individuell nach Ihrem Bedarf und sind daher vielfältig, wie z.B.:

  • Profilerstellung, Erhebung der persönlichen und berufsrelevanten Daten
  • Ermittlung der Vermittlungshemmnisse und Unterstützung
  • Berufliche Orientierung mit Bewerbungstraining
  • Bewerbungscoaching und Begleitung auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung
  • Erarbeitung alternativer Perspektiven
  • Wie und wo kann ich weitergehende Unterstützung finden, beispielsweise bei gesundheitlichen, finanziellen oder persönlichen Problemen?
  • Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe
  • Unterstützung beim Übergang in weiterführende Qualifizierung und Bildung

Der Einstiegstermin und die Dauer werden individuell festgelegt.

Ihr persönlicher Coach vereinbart mit Ihnen den Stundenumfang (wöchentlich 1 bis 3 Stunden) und terminiert die Gespräche nach Ihrem Bedarf.

Es können maximal 104 Stunden vereinbart werden.

 

DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Trier
Hawstraße 2a • 54290 Trier
Telefon: 0651 91867-10
Fax: 0651 91867-14

DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Wittlich
Friedrichstraße 22 • 54516 Wittlich
Telefon 0651 91867-10

E-Mail: info.Trier[at]daa.de

AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird Arbeitsuchenden durch Jobcenter und Arbeitsagenturen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bescheinigt.

Im Gutschein selbst werden das Maßnahmeziel und der Maßnahmeinhalt festgelegt und eine entsprechende Förderzusage erteilt.

Die Inhaberin bzw. Inhaber eines solchen Gutscheines kann sich selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger auswählen und den Gutschein dort einlösen.

Sie können auch gerne als Selbstzahler*in zu uns kommen.

Wir beraten Sie gerne - individuell und flexibel

Rufen Sie uns gerne unter 0651 91867-10 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info.trier[at]daa.de.