Berufsabschluss nachholen
Vorbereitung auf die Externen-Prüfung in kaufmännischen Berufen mit IHK-Abschluss (§ 45 Abs. 2 BBiG)
Zulassungsvoraussetzungen zur Externen-Prüfung
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in kaufmännischen Berufen zu erwerben, muss der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erbracht werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamtes Berufsbildes nachzuweisen. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis muss das 1,5-fache der Regelausbildungszeit betragen.
Ob Sie zur Externen-Prüfung zugelassen werden können, erfahren Sie bei der prüfenden Stelle (IHK).
Folgende Berufe bieten wir an:
- Kauffrau/-mann für Büromanagement
- Fachkraft Lagerlogistik
- Fachlagerist*in
- Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel
- Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikleistungen
- Kauffrau/-mann im Einzelhandel
- Verkäufer*in
- Industriekauffrau/-mann