Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Weitere Informationen zum Thema AVGS finden Sie hier.
Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Information der BA zum Bildungsgutschein
Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info
QualiScheck
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz fördert mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten.
Information zum QualiScheck
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualifiziert.
Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Faltblatt BA Information WeGebAU
Qualifizierungschancengesetz
Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und führen zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten erneuern und erweitern.
Mehr Informationen unter daa.de/qualifizierungschancengesetz/
Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Berufsgenossenschaften
Firmen/Betriebe
Selbstzahler*innen mit individuellen Zahlungsbedingungen